Liebe SchülerInnen, liebe Erziehungsberechtigten,

aus den Vorfällen der vergangenen Monate bitten wir Sie dringend um Unterstützung. In
verschiedenen Klassen wurden über die Handys einzelner SchülerInnen Inhalte versendet,
die anzeigepflichtig sind. Es handelte sich um Inhalte extremistischer und verleumderischer
Art, wodurch einzelne SchülerInnen in ihrer Persönlichkeit und geschützten Intimität
angegriffen worden sind. Sie als Erziehungsberechtigte sind für das Handeln Ihrer Kinder
verantwortlich und sollten das Gespräch suchen. Die Vorfälle sind in der Regel im
Freizeitbereich Ihrer Kinder passiert, beeinflussen jedoch den Ablauf in der Schule extrem,
weil hier die SchülerInnen aufeinandertreffen. Versetzen Sie sich in die Situation, dass über
Ihr Kind Aussagen oder bearbeitete Bilder mit verleumderischen Aussagen ins Netz gestellt
werden. Dann können Sie sicher nachempfinden, wie es den Betroffenen ergangen war.
Ich weise an dieser Stelle daraufhin, dass sowohl das Erstellen als auch das Versenden von
extremistischen und persönlich diffamierenden Inhalten zur Anzeige gebracht werden. Die
Konsequenzen werden also nicht nur von Seiten der Schule, sondern auch von Seiten der
Polizei geahndet.
Natürlich sprechen wir auch in der Schule präventiv über diese Vorfälle, werten sie bei
Eintreten aus und machen Ihren Kindern klar, welche Konsequenzen es hat. Dabei gehen wir
auch auf die Folgen ein, was es bei betroffenen SchülerInnen auslösen kann. Diesbezüglich
bitten wir um Ihre Unterstützung, denn unsere Bemühungen reichen hier einfach nicht aus.
Helfen Sie Ihren Kindern, damit weiteren Vorfällen vorgebeugt werden kann und aus unserer
Sicht VORGEBEUGT WERDEN MUSS.

Über den untenstehenden Button wird die neue Schulordnung zur Lesung bereitgestellt. Sie, liebe
Erziehungsberechtigte, haben die Möglichkeit bis Ende November sich an den Schulelternrat
mit Vorschlägen zu Änderungen oder Ergänzungen zu wenden. Die Kontaktdaten finden Sie
unter „Kontakt“ auf der Homepage.
Ihre Kinder besprechen diese Schulordnung auch in der Schule. Die Beschlussfassung soll
noch in diesem Schuljahr erfolgen, sodass sie spätestens mit dem neuen Schuljahr gültig ist
und die alte ersetzt.

gez. B. Dornig
Schulleiterin