Schulordnung
(Kurzfassung)
Die Kurzfassung ist eine Zusammenfassung der Schulordnung. Sie ersetzt nicht die darin ausführlich beschriebenen Regelungen. Die Schulordnung in ungekürzter Fassung kann von allen Schülern, Eltern und Lehrern im Schulbüro sowie im Schulaushang eingesehen werden.
Grundsatz
Pflichten der Schülerinnen und Schüler
- regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht sowie stets vollständige Arbeitsmittel
- Erledigung aller gestellten Aufgaben
- Befolgen der Weisungen aller Lehrer und Einhalten der Schul- und Hausordnung
Pflichten der Lehrkräfte
- umfassende Beratung der Schüler und Eltern
- Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule
Unterrichts- und Pausenzeiten
| Einlass | 7:30 Uhr bis 7:40 Uhr | ||
| 1./2. Stunde | Beginn: | 7:45 Uhr | |
| Ende: | 9:15 Uhr | ||
| Pause | 9:15 Uhr | bis | 9:35 Uhr |
| 3. Stunde | Beginn: | 9:45 Uhr | |
| Ende | 10:30 Uhr | ||
| Raumwechsel | 10:30 Uhr | bis | 10:35 Uhr |
| 4. Stunde | Beginn: | 10:35 Uhr | |
| Ende | 11:20 Uhr | ||
| Pause | 11:20 Uhr | bis | 11:40 Uhr |
| 5./6. Stunde | Beginn: | bis | 11:50 Uhr |
| Ende: | bis | 13:20 Uhr | |
| Mittagspause | 13:20 Uhr | bis | 13:50 Uhr |
| 7./8. Stunde | Beginn: | bis | 13:55 Uhr |
| Ende: | bis | 15:25 Uhr | |
Aufenthalt während der Pausen
- in den großen Pausen auf dem Schulhof; in der 3. Pause (Mittagspause) kann nach vorheriger Einwilligung der Erziehungsberechtigten der Schulhof verlassen werden
- in den kleinen Pausen im Unterrichtsraum, generell im Schulgebäude (Raumwechsel ausgenommen)
Weitere Regelungen
- Schüler achten selbst auf ihr Eigentum; kein Ersatz für Wertsachen u.Ä. (einschl. Fahrräder)
- Ohne Erlaubnis der Eltern und Abmeldung beim Klassenleiter/in oder Fachlehrer/in bzw. Schulleitung dürfen Schüler das Schulgelände nicht verlassen.
- Die Schülersprecher einer Klasse ohne Lehrer melden sich spätestens fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat.
- In der Schule sind entsprechend dem Jugendschutzgesetz Alkohol, Nikotin (auch E-Zigaretten und E-Shishas), Drogen, Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie Energy-Drinks nicht gestattet und dürfen auch nicht mitgeführt werden.
- Das illegale Aufzeichnen in Bild und Ton jeglicher Art auf dem Schulgelände ist verboten.
- Den Schülern ist der Gebrauch von Mobiltelefonen, Multimediageräten und ähnlichen Geräten auf dem gesamten Schulgelände untersagt.



