Schulordnung

(Kurzfassung)

Die Kurzfassung ist eine Zusammenfassung der Schulordnung. Sie ersetzt nicht die darin ausführlich beschriebenen Regelungen. Die Schulordnung in ungekürzter Fassung kann von allen Schülern, Eltern und Lehrern im Schulbüro sowie im Schulaushang eingesehen werden.

Grundsatz

Pflichten der Schülerinnen und Schüler

  • regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht sowie stets vollständige Arbeitsmittel
  • Erledigung aller gestellten Aufgaben
  • Befolgen der Weisungen aller Lehrer und Einhalten der Schul- und Hausordnung

Pflichten der Lehrkräfte

  • umfassende Beratung der Schüler und Eltern
  • Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule

Unterrichts- und Pausenzeiten

Einlass 7:30 Uhr bis 7:40 Uhr
1./2. Stunde Beginn:   7:45 Uhr
Ende:   9:15 Uhr
Pause 9:15 Uhr bis 9:35 Uhr
3. Stunde Beginn:   9:45 Uhr
Ende   10:30 Uhr
Raumwechsel 10:30 Uhr bis 10:35 Uhr
4. Stunde Beginn:   10:35 Uhr
Ende   11:20 Uhr
Pause 11:20 Uhr bis 11:40 Uhr
5./6. Stunde Beginn: bis 11:50 Uhr
Ende: bis 13:20 Uhr
Mittagspause 13:20 Uhr bis 13:50 Uhr
7./8. Stunde Beginn: bis 13:55 Uhr
Ende: bis 15:25 Uhr

Aufenthalt während der Pausen

  • in den großen Pausen auf dem Schulhof; in der 3. Pause (Mittagspause) kann nach vorheriger Einwilligung der Erziehungsberechtigten der Schulhof verlassen werden
  • in den kleinen Pausen im Unterrichtsraum, generell im Schulgebäude (Raumwechsel ausgenommen)

Weitere Regelungen

  • Schüler achten selbst auf ihr Eigentum; kein Ersatz für Wertsachen u.Ä. (einschl. Fahrräder)
  • Ohne Erlaubnis der Eltern und Abmeldung beim Klassenleiter/in oder Fachlehrer/in bzw. Schulleitung  dürfen Schüler das Schulgelände nicht verlassen.
  • Die Schülersprecher einer Klasse ohne Lehrer melden sich spätestens fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat.
  • In der Schule sind entsprechend dem Jugendschutzgesetz Alkohol, Nikotin (auch E-Zigaretten und E-Shishas), Drogen, Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie Energy-Drinks nicht gestattet und dürfen auch nicht mitgeführt werden.
  • Das illegale Aufzeichnen in Bild und Ton jeglicher Art auf dem Schulgelände ist verboten.
  • Den Schülern ist der Gebrauch von Mobiltelefonen, Multimediageräten und ähnlichen Geräten auf dem gesamten Schulgelände untersagt.