Informationen zur Schülerfahrkarte
Anträge auf eine Schülerbeförderung auf dem Schulweg können beim Besuch der allgemein bildenden Schulen bis Jahrgangsstufe 12, beim Besuch eines Beruflichen Gymnasiums, des Berufsvorbereitungsjahres und der ersten Klassenstufe der Berufsfachschule, die nicht die Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss voraussetzt, gestellt werden. Die örtliche Zuständigkeit der Schulen ist zu berücksichtigen.
- Nutzen Sie unbedingt vorrangig das MV-Serviceportal: Serviceportal Schülerfahrkarte
- über die Mobilitätszentrale Neubrandenburg am Busbahnhof (Antragsformular)
- über die Schule (Antragsformular)
Der Antrag auf Schülerbeförderung muss jährlich neu gestellt werden. Erfolgt innerhalb des Schuljahres ein Schul- oder Wohnortwechsel, ist ebenfalls ein neuer
Antrag zu stellen.
Die Anträge für das Schuljahr 2026/2027 sind bis zum 30. April 2026 beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (MSE) zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht in jedem Fall fristgerecht bearbeitet werden.
Der Anspruch auf Schülerbeförderung gilt für ein Schuljahr. Die Schülerbeförderung muss jedes Schuljahr neu beantragt werden.
Bei Nutzung des einfachen Online-Antrages ist ein Passbild in der Bildgröße 35 x 45 mm im Antragsprozess hochzuladen, das nicht älter als 3 Monate sein darf.
Bei Nutzung des Papierformulars bestätigt die Schule auf dem Antrag die Zugehörigkeit zur Schule. Auf der Rückseite ist zudem ein Passbild in der Bildgröße 35 x 45 mm und mit Namen sowie Schule beschriftet beizufügen, das nicht älter als 3 Monate sein darf.
Schüler, die im Stadtgebiet Neubrandenburg wohnen und eine Schule im Stadtgebiet Neubrandenburg besuchen, erhalten in den Sommerferien einen Bewilligungsbescheid an die Wohnadresse. Nur mit diesem Bescheid kann die Schülerfahrkarte in der Mobilitätszentrale am Busbahnhof Neubrandenburg abgeholt werden. Ein aktuelles Foto des Kindes ist nur bei der Abholung vorzulegen. Die Schülerfahrkarte gilt auf dem kürzesten Schulweg vom Wohnort zum Schulstandort.
Schüler, die außerhalb des Stadtgebietes Neubrandenburg wohnen und eine Schule im Stadtgebiet Neubrandenburg besuchen, erhalten keinen gesonderten Bescheid. Wurde bislang keine Schülerfahrkarte ausgegeben (e-Ticket), kann die Schülerfahrkarte in der letzten Sommerferienwoche in der Mobilitätszentrale am Busbahnhof Neubrandenburg abgeholt werden.
Liegt bereits eine Schülerfahrkarte (e-Ticket) vor, muss diese weiter genutzt werden. Bei fristgerechter Antragstellung werden die Daten in einem automatisierten Prozess auf der Schülerfahrkarte digital hinterlegt. Es erfolgt keine Ausgabe einer neuen Karte. Später eingehende Anträge müssen manuell durch Vorlage der Schülerfahrkarte nachaktiviert werden.
Alle Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf eine Schülerfahrkarte für den Stadtverkehr Neubrandenburg haben, können die Schülerfahrkarte in ein Deutschland ticket tauschen. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erstattet einen Teilbetrag.
Wichtig: Das Deutschlandticket muss bei den Neubrandenburger Verkehrsbetrieben (NVB) abonniert werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem zugesandten Bewilligungsbescheid.
Sollte die personengebundene Schülerfahrkarte nicht mehr vorliegen oder durch unsachgemäße Behandlung beschädigt sein, kann in der Mobilitätszentrale am Busbahnhof Neubrandenburg ein Antrag auf Zweitschrift gestellt werden. Für die Zweitschrift wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € (Stadtgebiet Neubrandenburg) bzw. 10,00 € (MVVG) erhoben. Ein aktuelles Foto, welches nicht älter als 3 Monate ist, kann eingereicht werden. Ihr Kind erhält für 10 Tage einen vorläufigen Fahrtberechtigungsschein (rote Karte).
Bei Umzug oder Schulwechsel innerhalb des Landkreises MSE sowie bei Wegzug außerhalb des Landkreises MSE sind Sie verpflichtet, den Landkreis MSE unverzüglich schriftlich zu informieren. Es erfolgt eine erneute Anspruchsprüfung. Besteht kein Anspruch mehr, wird die Fahrkarte durch den Landkreis MSE abgemeldet und verliert ihre Gültigkeit.
Die alte Schülerfahrkarte (Stadtverkehr NB) ist unverzüglich an den Landkreis MSE zurückzusenden. Geschieht dies nicht, werden Ihnen die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg
Amt Zentrale Dienste/Schulverwaltung
Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg
Ansprechpartner Sachgebiet Schülerbeförderung Landkreis MSE
Schülerbeförderung: 0395 57087-7087
Frau Bachert für Schulen im Stadtgebiet Neubrandenburg: 0395 57087-2194
Frau Meinhart als Sachgebietsleiterin: 0395 57087-3141
per E-Mail:
Mobilitätszentrale Busbahnhof Neubrandenburg
0395 3517-6350


