Ausleihordnung der Leihexemplare
gemäß Ausleihordnung der Stadt Neubrandenburg; Reg.nr.: D/22/92/40
Begriff
Ausleihe
Die Leihexemplare werden im Rahmen ihrer Verfügbarkeit in der 1. Schulwoche dem Schüler ausgehändigt .Sie sind durch Stempeleindruck eindeutig als Eigentum der Stadt zu kennzeichnen.
Behandlung der Bücher
Die ausgeliehenen Bücher sind pfleglich zu behandeln. Es sind keine Eintragungen darin vorzunehmen. Für Schäden hat der Entleiher aufzukommen.
Schulwechsel
Rückgabe
Der Verantwortliche der Schule ist berechtigt, unbrauchbar gewordene Leihexemplare (z. B. kein Buchdeckel, fehlende Textseiten, starke Verschmutzung, Feuchtigkeitsschaden, usw.) nicht zurückzunehmen und die Bezahlung durch die Erziehungsberechtigten zu veranlassen.
Nutzungsdauer der Leihexemplare
Festgebundene Bücher: 4 Jahre
1. Nutzungsjahr – 100 % des Kaufpreises
2. Nutzungsjahr – 80 % des Kaufpreises
3. Nutzungsjahr – 40 % des Kaufpreises
4. Nutzungsjahr – 20 % des Kaufpreises


