Anträge auf eine Schülerbeförderung auf dem Schulweg können beim Besuch der
allgemein bildenden Schulen bis Jahrgangsstufe 12, beim Besuch eines Fachgymnasiums, des Berufsvorbereitungsjahres und der ersten Klassenstufe der Berufsfachschule, die nicht die Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss voraussetzt, gestellt werden. Die örtliche Zuständigkeit der Schulen ist zu berücksichtigen.
- online über das MV-Serviceportal: www.mv-serviceportal.de
- über die Mobilitätszentrale Neubrandenburg am Busbahnhof (Antragsformular)
- über die Schule (Antragsformular)
Der Antrag auf Schülerbeförderung muss jährlich neu gestellt werden. Erfolgt innerhalb des Schuljahres ein Schul- oder Wohnortwechsel, ist ebenfalls ein neuer
Antrag zu stellen.
Die Anträge für das Schuljahr 2025/2026 sind bis zum 30. April 2025 beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (MSE) zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht in jedem Fall fristgerecht bearbeitet werden.
Der Anspruch auf Schülerbeförderung gilt für ein Schuljahr. Die Schülerbeförderung muss jedes Schuljahr neu beantragt werden.
Wenn Ihr Kind im Stadtgebiet von Neubrandenburg wohnt, bekommt es seine Schülerfahrkarte in der Mobilitätszentrale am Busbahnhof. Mit dieser Fahrkarte kann Ihr Kind den Stadtverkehr in Neubrandenburg kostenlos zur Schule nutzen.
Bevor Sie die Schülerfahrkarte abholen, erhalten Sie einen Brief mit der Information, dass die Karte bereitliegt. Denken Sie daran, bei der Abholung ein Passfoto Ihres Kindes mitzubringen.
Falls die Schülerfahrkarte verloren geht, müssen Sie eine neue Karte beantragen und eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € in der Mobilitätszentrale bezahlen. Ihr Kind bekommt dann einen vorläufigen Fahrtberechtigungsschein, bis die neue Karte fertig ist. Wenn die verlorene Karte wiedergefunden wird, muss sie in der Mobilitätszentrale abgegeben werden. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht zurückerstattet.
Bei einem Umzug, Wegzug oder Schulwechsel informieren Sie bitte sofort den Landkreis. Die alte Schülerfahrkarte muss abgegeben werden. Wenn dies nicht geschieht, können Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
Für alle Schülerinnen und Schüler, die an der Schülerbeförderung teilnehmen und bereits eine Schülerfahrkarte haben, gibt es die Möglichkeit, eine Schülerfahrkarte Plus zu erwerben.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bietet allen Schülerinnen und Schülern kostenlose Schülerbeförderung an. Dies gilt für alle Jahrgangsstufen und unabhängig von der Entfernung zur Schule. Somit haben alle Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet gleichberechtigten Zugang zu dieser kostenfreien Beförderung. Grundlage dafür ist das bestehende Haltestellen- und Liniennetz.
Der Beförderungsanspruch gilt für den Weg zur und von der zuständigen Schule.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.mv-serviceportal.de.
Alle Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf eine Schülerfahrkarte für den Stadtverkehr Neubrandenburg haben, können die Schülerfahrkarte in ein
Deutschlandticket tauschen. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erstattet einen Teilbetrag. Wichtig: Das Deutschlandticket muss bei den Neubrandenburger Verkehrsbetrieben (NVB) abonniert werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem zugesandten Bewilligungsbescheid.
Wenn Ihr Kind eine Schule in Neubrandenburg besucht, aber nicht im Stadtgebiet wohnt, erhalten Sie keinen separaten Bescheid. Sie bekommen die Schülerfahrkarte ebenfalls in der Mobilitätszentrale am Busbahnhof.
Falls Ihr Kind bereits eine Chipkarte hat, kann diese bis zu fünf Jahre genutzt werden, wenn der Anspruch nachgewiesen ist. Es wird keine neue Karte ausgegeben.
Wichtig: Wenn Ihr Kind noch keine Chipkarte hat, wird die Schülerfahrkarte erst in der letzten Ferienwoche ausgegeben.
Bei Verlust der Schülerfahrkarte müssen Sie eine neue Karte beantragen und eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € in der Mobilitätszentrale zahlen. Bis die neue Karte fertig ist, erhält Ihr Kind einen vorläufigen Fahrtberechtigungsschein. Sollte die verlorene Karte wiedergefunden werden, muss diese in der Mobilitätszentrale abgegeben werden. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht zurückerstattet.
Bei einem Umzug, Wegzug oder Schulwechsel informieren Sie bitte sofort den Landkreis. Die alte Schülerfahrkarte muss abgegeben werden. Wenn dies nicht geschieht, können Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Sollte der Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung durch einen Umzug wegfallen (zum Beispiel bei einem Wegzug aus dem Landkreis), wird die Chipkarte deaktiviert und ist dann ungültig.
Amt Zentrale Dienste /Schulverwaltung, Regionalstandort Neubrandenburg; Platanenstraße 43; 17033 Neubrandenburg
Die Ansprechpartner und Zuständigkeiten beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ändern sich wie folgt:
0395/35176350
Frau Christine Meinhart | Schgebietsleiterin | 0395/57087-3141 |
Frau Peggy Bachert | Schulen im Stadtgebiet NB | 0395/57087-2194 |
Frau Stefanie Witthuhn | Schulen im Bereich Demmin | 0395/57087-3281 |
N.N. | Schulen im Bereich MST | 0395/57087-7087 |
Frau Katja Danielowski | Schulen im Bereich MÜR | 0395/57087-3124 |
Frau Elvira Holz auf der Haide | Beförderung mit einem Fahrdienst | 03991/645-104 |
Herr Lichtenau | Beförderung mit einem Fahrdienst | 03991/645-101 |
Mobilitätszentrale | 0395/3517-6350 |