Schul- und Hausordnung (Kurzfassung)

Die Kurzfassung ist eine Zusammenfassung der Schul- und Hausordnung. Sie ersetzt nicht die darin ausführlich beschriebenen Regelungen. Die Schul- und Hausordnung kann von allen Schülern, Eltern und Lehrern im Sekretariat sowie im Schulaushang die ungekürzte Fassung eingesehen werden.

  1. Grundsatz
  1. Pflichten der Schüler:
  • regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht sowie stets vollständige Arbeitsmittel
  • Erledigung aller gestellten Aufgaben
  • Befolgen der Weisungen aller Lehrer und Einhalten der Schul- und Hausordnung
  1. Pflichten der Lehrkräfte:
  • umfassende Beratung der Schüler und Eltern
  • Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule
  1. Unterrichts- und Pausenzeiten:
Einlass 7:25 Uhr bis 7:35 Uhr
1./2. Stunde Beginn: 7:45 Uhr
Ende: 9:05 Uhr
Pause 9:05 Uhr bis 9:25 Uhr
3./4. Stunde Beginn: bis 9:25 Uhr
Ende: bis 10:55 Uhr
Pause 10:55 Uhr bis 11:15 Uhr
5./6. Stunde Beginn: bis 11:15 Uhr
Ende: bis 12:44 Uhr
Mittagspause 12:45 Uhr bis 13:25 Uhr
7./8. Stunde Beginn: bis 13:25 Uhr
Ende: bis 14:45 Uhr
  1. Aufenthalt während der Pausen:
  • in den großen Pausen auf dem Schulhof
  • in den kleinen Pausen im Unterrichtsraum, generell im Schulgebäude (Raumwechsel ausgenommen)
  1. weitere Regelungen:
  • Schüler achten selbst auf ihr Eigentum; kein Ersatz für Wertsachen u.Ä. (einschl. Fahrräder)
  • Ohne Erlaubnis der Eltern und Abmeldung beim Klassenleiter/in oder Fachlehrer/in bzw. Schulleitung  dürfen Schüler das Schulgelände nicht verlassen.
  • Die Schülersprecher einer Klasse ohne Lehrer melden sich spätestens fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat.
  • In der Schule sind entsprechend dem Jugendschutzgesetz Alkohol, Nikotin (auch E-Zigaretten und E-Shishas), Drogen, Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie Energy-Drinks nicht gestattet und dürfen auch nicht mitgeführt werden.
  • Das illegale Aufzeichnen in Bild und Ton jeglicher Art auf dem Schulgelände ist verboten.
  • Den Schülern ist der Gebrauch von Mobiltelefonen, Multimediageräten und ähnlichen Geräten auf dem gesamten Schulgelände untersagt.