Schul- und Hausordnung (Kurzfassung)
Die Kurzfassung ist eine Zusammenfassung der Schul- und Hausordnung. Sie ersetzt nicht die darin ausführlich beschriebenen Regelungen. Die Schul- und Hausordnung kann von allen Schülern, Eltern und Lehrern im Sekretariat sowie im Schulaushang die ungekürzte Fassung eingesehen werden.
- Grundsatz
- Pflichten der Schüler:
- regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht sowie stets vollständige Arbeitsmittel
- Erledigung aller gestellten Aufgaben
- Befolgen der Weisungen aller Lehrer und Einhalten der Schul- und Hausordnung
- Pflichten der Lehrkräfte:
- umfassende Beratung der Schüler und Eltern
- Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule
- Unterrichts- und Pausenzeiten:
Einlass | 7:25 Uhr bis 7:35 Uhr | ||
1./2. Stunde | Beginn: | 7:45 Uhr | |
Ende: | 9:05 Uhr | ||
Pause | 9:05 Uhr | bis | 9:25 Uhr |
3./4. Stunde | Beginn: | bis | 9:25 Uhr |
Ende: | bis | 10:55 Uhr | |
Pause | 10:55 Uhr | bis | 11:15 Uhr |
5./6. Stunde | Beginn: | bis | 11:15 Uhr |
Ende: | bis | 12:44 Uhr | |
Mittagspause | 12:45 Uhr | bis | 13:25 Uhr |
7./8. Stunde | Beginn: | bis | 13:25 Uhr |
Ende: | bis | 14:45 Uhr |
- Aufenthalt während der Pausen:
- in den großen Pausen auf dem Schulhof
- in den kleinen Pausen im Unterrichtsraum, generell im Schulgebäude (Raumwechsel ausgenommen)
- weitere Regelungen:
- Schüler achten selbst auf ihr Eigentum; kein Ersatz für Wertsachen u.Ä. (einschl. Fahrräder)
- Ohne Erlaubnis der Eltern und Abmeldung beim Klassenleiter/in oder Fachlehrer/in bzw. Schulleitung dürfen Schüler das Schulgelände nicht verlassen.
- Die Schülersprecher einer Klasse ohne Lehrer melden sich spätestens fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat.
- In der Schule sind entsprechend dem Jugendschutzgesetz Alkohol, Nikotin (auch E-Zigaretten und E-Shishas), Drogen, Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie Energy-Drinks nicht gestattet und dürfen auch nicht mitgeführt werden.
- Das illegale Aufzeichnen in Bild und Ton jeglicher Art auf dem Schulgelände ist verboten.
- Den Schülern ist der Gebrauch von Mobiltelefonen, Multimediageräten und ähnlichen Geräten auf dem gesamten Schulgelände untersagt.